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Erklärung zur Legitimationspflicht – Polizei- und Behördenbekleidung

 

Um sicherzustellen, dass unsere Produkte sachgerecht verwendet werden, unterliegen der Verkauf von Polizei-, Sicherheits- und Behördenbekleidung besondere Vorschriften.

 

1. Legitimationspflicht

  • Käufer, die Polizeiuniformen, Sicherheitsausrüstung oder andere behördliche Produkte erwerben möchten, müssen einen Nachweis ihrer Berechtigung vorlegen.

  • Dies gilt sowohl für Privatpersonen, die in Behördenberufen tätig sind (z. B. Polizei, Ordnungsamt), als auch für Unternehmen, die für Behörden einkaufen.

  • Akzeptierte Nachweise können z. B. sein:

    • Dienstausweis

    • Bestätigung des Arbeitgebers (Behörde)

    • Offizielle behördliche Genehmigung

2. Zweck und Kontrolle

  • Die Legitimationspflicht dient der Verhinderung von Missbrauch.

  • Produkte dürfen nicht im öffentlichen Raum oder bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten durch Unbefugte getragen werden.

  • Verstoß gegen diese Vorschriften kann strafbar sein.

3. Nutzung in geschlossenen Räumen

  • Das Tragen von Polizei- oder Behördenbekleidung in privaten oder geschlossenen Räumen (z. B. für Fotoshootings, Sammlungen, Kostüme) ist erlaubt, sofern es nicht öffentlich oder amtlich verwendet wird.

4. Bestellprozess mit Legitimationsnachweis

  • Beim Kauf entsprechender Produkte erhalten Sie einen Hinweis, Ihre Legitimationsnachweise hochzuladen oder per E-Mail zu senden.

  • Erst nach Prüfung und Bestätigung der Legitimation wird die Bestellung bearbeitet und versandt.

5. Hinweis

  • Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, wenn die Legitimation nicht nachgewiesen oder nicht ausreichend ist.

  • Käufer erklären mit der Bestellung, dass die Produkte gesetzeskonform und sachgemäß genutzt werden.

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