
Erklärung zur Legitimationspflicht – Polizei- und Behördenbekleidung
Um sicherzustellen, dass unsere Produkte sachgerecht verwendet werden, unterliegen der Verkauf von Polizei-, Sicherheits- und Behördenbekleidung besondere Vorschriften.
1. Legitimationspflicht
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Käufer, die Polizeiuniformen, Sicherheitsausrüstung oder andere behördliche Produkte erwerben möchten, müssen einen Nachweis ihrer Berechtigung vorlegen.
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Dies gilt sowohl für Privatpersonen, die in Behördenberufen tätig sind (z. B. Polizei, Ordnungsamt), als auch für Unternehmen, die für Behörden einkaufen.
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Akzeptierte Nachweise können z. B. sein:
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Dienstausweis
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Bestätigung des Arbeitgebers (Behörde)
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Offizielle behördliche Genehmigung
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2. Zweck und Kontrolle
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Die Legitimationspflicht dient der Verhinderung von Missbrauch.
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Produkte dürfen nicht im öffentlichen Raum oder bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten durch Unbefugte getragen werden.
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Verstoß gegen diese Vorschriften kann strafbar sein.
3. Nutzung in geschlossenen Räumen
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Das Tragen von Polizei- oder Behördenbekleidung in privaten oder geschlossenen Räumen (z. B. für Fotoshootings, Sammlungen, Kostüme) ist erlaubt, sofern es nicht öffentlich oder amtlich verwendet wird.
4. Bestellprozess mit Legitimationsnachweis
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Beim Kauf entsprechender Produkte erhalten Sie einen Hinweis, Ihre Legitimationsnachweise hochzuladen oder per E-Mail zu senden.
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Erst nach Prüfung und Bestätigung der Legitimation wird die Bestellung bearbeitet und versandt.
5. Hinweis
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Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, wenn die Legitimation nicht nachgewiesen oder nicht ausreichend ist.
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Käufer erklären mit der Bestellung, dass die Produkte gesetzeskonform und sachgemäß genutzt werden.